Haustier in Not: Was kann ich tun?
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Tier in Not: Was kann ich tun? Wen rufe ich an?
Ihr Hund erbricht sich ständig? → Tierarzt oder Tierklinik
Ihre Katze sitzt im Baum oder auf dem Dach? → Feuerwehr
Angefahrenes Tier am Straßenrand gesehen? → Polizei oder TM MobiTi
Hund angeleint auf einem verlassenen Grundstück → Polizei, Veterinär, TM MobiTi
Katze im Brunnenschacht → Feuerwehr, TM MobiTi
Katze verletzt am Wegesrand → TM MobiTi
Wichtige Telefonnummern
Polizei: 110
Feuerwehr: 112
TERRA MATER e.V. Mobile Tierrettung 24/7: 0170-31 57 618
TERRA MATER e.V. Tierschutzinspektion/Heinz Zimmermann- im Falle von Tiermisshandlungen und schlechter Haltung: 0170-31 57 618
Wichtig zu wissen!
Die zuständigen Ordnungsämter arbeiten eng mit ansässigen Tierschutzvereinen, Tierauffangstationen und/oder Tierheimen zusammen, so auch mit TERRA MATER und seinen Tierschutzpartnern. Bei Verdacht auf Tierquälerei ist das zuständige Veterinäramt (Amtstierarzt) zu informieren. Es gibt einen 24Std. Bereitschaftsdienst im Veterinäramt, auch an Sonn- und Feiertagen. Hier finden Sie Veterinärärzte bundesweit unter: https://www.amtstierarzt.de/adressen/untere-veterinaerbehoerden
Nothilfe, wenn Gefahr im Verzug ist - Befindet sich ein Tier in akuter Lebensgefahr, müssen Sie nicht auf Polizei oder Feuerwehr warten, sondern dürfen auf Rechtsgrundlage § 32 Strafgesetzbuch (StGB) sofort und unmittelbar Hilfe leisten (Nothilfe). Im Rahmen einer solchen Nothilfe dürfen Sie bspw. straffrei eine Autoscheibe einschlagen, wenn das Auto in der Sonne steht und die Temperaturen darin offensichtlich lebensbedrohlich für das eingeschlossene Tier sind. Sollten Sie dennoch Bedenken bzgl. der Gefahr der eigenen Strafverfolgung wegen Sachbeschädigung haben, informieren Sie vorher die Rettungsleitstelle (Tel: 112) über den Sachverhalt. Sie brauchen nicht auf die Polizei oder Feuerwehr zu warten.
Bitte beachten: Sollte bei Ihrem Haustier ein medizinischer Notfall vorliegen, rufen Sie bitte zunächst Ihren zuständigen Tierarzt an oder - außerhalb der Sprechstunden - eine Tierklinik oder den Tierarzt Notdienst in Ihrer Nähe.
Wildtier - was tun im Notfall?
Zum Beispiel:
10 Entenküken sitzen allein seit Tagen am Teich → TM MobiTi
Verletzter Fuchs auf der Terrasse → Polizei, zuständiger Jäger, bzw. Jagdpächter, TM MobiTi
Sollten Sie auf ein Wildtier treffen, das augenscheinlich krank oder verletzt ist, informieren Sie bitte den für das Gebiet zuständigen Jagdpächter. Sie können auch die zuständige Polizeidienststelle (Tel.: 110) kontaktieren und den jeweiligen Jagdpächter ermitteln lassen.
Btte niemals ein Wildtier anfassen und mitnehmen. Das Tier könnte aus Angst beißen. Tierbisse sind auch ohne Tollwut sehr infektiös. Darüber hinaus könnte eine Anzeige wegen Wilderei auf Sie zukommen.
Greifvögel unterliegen dem Naturschutzgesetz und dürfen grundsätzlich nicht aus der Natur entnommen werden. Finden Sie einen kranken, verletzten und hilfebedürftigen Greifvogel, bitte Polizei/zuständigen Jäger, bzw. Jagdpächter/TM MobiTi anrufen.
Mehr dazu: Wildtier in Not