Rechtlicher Hinweis
Übernahme einer TERRA MATER Tierpatenschaft bedeutet:
- Die Patenschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann jederzeit ohne Frist formlos gekündigt werden.
- Bei Vermittlung bzw. Ableben des Tieres wird die Patin/der Pate unmittelbar darüber informiert.
- Bei Vermittlung bzw. Ableben des Tieres überträgt TERRA MATER die Patenschaft auf eine artgleiche Alternative.
- Eine anteilsmäßige Rückerstattung von Beiträgen auf den laufenden Monat bei Beendigung der Patenschaft erfolgt nicht.
- Im Rahmen der Patenschaft entstehen keinerlei Rechte der/des Patin/Paten an dem Tier.
- Die Daten unterliegen den rechtlichen Datenschutzbestimmungen. Sie werden ausschließlich für Vereinszwecke erhoben und verwendet.