Das Grauen: Tierbörsen

TERRA MATER und seine Tierschutzpartner beherbergen bundesweit mehr als 500 Reptilien.

Von der Vogelspinne bis zum Alligator. Nicht, weil wir Freaks sind! Der Grund ist, dass Menschen sich der Tiere entledigen und nicht mehr Herr der Lage sind!

Kaufen Sie bitte nicht auf Tierbörsen!

Laut und enge Gänge, durch die sich Menschen zwängen und an den Tischen mit Tieren in kleinen Boxen oder Schachteln vorbeischrammen. Der Spontankauf steht im Vordergrund. Schnäppchen und Mengenrabatte werden angepriesen. Die Tiere haben zum Teil eine lange Anreise hinter sich, werden nicht ausreichend mit Futter und Wasser vor Ort versorgt. Sie sind in erster Linie totalem Stress ausgesetzt. Eine Beratung durch den Verkäufer über einen längeren Zeitraum im Anschluss an den Kauf ist nicht möglich. In Deutschland finden jährlich tausende Tierbörsen statt, auf denen Reptilien, Fische, Vögel oder Kleintiere zum Verkauf angeboten werden - Tendenz steigend. Oft reisen die Händler von Börse zu Börse, was konkret gegen das Tierwohl geht.

Gesetzliche Regelung fehlt

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat 2006 Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzaspekten veröffentlicht, an deren Entwicklung der Deutsche Tierschutzbund beteiligt war. Doch die Leitlinien bieten den Veterinärämtern keine rechtsverbindliche Grundlage für Kontrollen und Sanktionen, deswegen kommt es immer wieder zu gravierenden Verstößen und mangelhafter Umsetzung der Leitlinien.

TERRA MATER lehnt Tierbörsen grundsätzlich ab. Für Tierbörsen fordern wir eine bundesweit gültige Verordnung, denn diese wäre rechtsverbindlich und könnte den Veterinärämtern ein Eingreifen erleichtern.

Wer kontrolliert Tierbörsen? Wie steht es um den Tierschutz bei diesem Thema?

Nach § 11 Abs. 1 Ziffer 2c Tierschutzgesetz benötigt der Veranstalter einer Tierbörse die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Regelung über die Zuständigkeit ist gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 TierSchG den Ländern vorbehalten. Zuständig ist danach in der Regel das Ordnungsamt. In manchen Bundesländern sind aber auch die Landratsämter bzw. Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Der Amtsveterinär überprüft als sachverständiger Zeuge, ob der Antragsteller die hierzu erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt und die hierfür gewählten Veranstaltungsräume den Anforderungen an eine artgerechte Haltung der Tiere während der Tierbörse genügen. Aber auch der einzelne Tierhändler, derjenige, der mit Wirbeltieren gewerbsmäßig handelt und diese zur Schau stellen, benötigt eine solche Erlaubnis. Die einschlägige Vorschrift der Behörde ist in § 11 Abs. 1 Ziffer 3 b (Handel) oder 3 d (zur Schau stellen) Tierschutzgesetz zu finden.

Immer wieder weisen Tierschützer, Tierschutz-Verbände und Tierschutzorganisationen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Veterinärbehörden auf tierschutzwidrige Missstände hin, kontrollieren größere Tierbörsen und Tiermärkte und versuchen diese zu unterbinden. Dabei werden regelmäßig Händler z.B. von exotischen Vögeln des Platzes verwiesen und wegen Tierquälerei angezeigt.

Aktiver Tierschutz bundesweit

Wir retten, versorgen, vermitteln und wildern wieder aus. Jährlich bis zu 1.000 Tiere in unserer Tierauffangstation in Lustadt und mehr als 10.000 Tiere in und über unser bundesweites Tierschutz-Netzwerk. Außerdem versorgen wir rund 120 Reptilien, die als Dauergäste in unserer Reptilienauffangstation in Graben-Neudorf leben.

Uns ist die Aufklärung wichtig: Wie geht artgerechte Tierhaltung und was fördert das Wohlbefinden der Tiere?

Wir unterstützen unsere Partnerstationen finanziell und auch bei der Ausbildung von professionellen Tierpflegern.

Unser Verein finanziert sich ausschließlich über die Beiträge der Mitglieder sowie durch Spenden. Wir sind eine gemeinnützige, unabhängige Tierschutz-Organisation. Wir erhalten keine öffentlichen Zuschüsse und sind daher auf Spenden engagierter Menschen angewiesen.

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